Was können wir für Sie tun?
Kreative Ideen (aus dem Einzelhandel)
Nach Vorne schauen, motiviert bleiben und an die Zukunft denken! Viele Einzelhändler werden jetzt schon sehr kreativ. Schauen Sie mal was es alles für Wege gibt. Gerne schicken Sie uns auch weitere Anregungen zu!
- Abholservice für Waren (im oder vorm Geschäft)
- Bringservice (nach Hause/vor die Tür) für alle lokalen Kunden
- Lieferservices (Paketversand) nach Zahlungseingang/via Telefon, Mail, Chat (weitere Informationen > Kunden informieren)
- E-Mail Nachrichten an den Kundenstamm (Artikel, Angebote, Lebenszeichen)
- lokale Städtedienste nutzen (Beispiel Münster)
- WhatsApp Gruppen mit Kunden aufbauen
- Soziale Kanäle nutzen um Community zu informieren (Facebook, Instagram, Messenger, etc.)
- Instasale nutzen
- Online Nähkurse anbieten, Videokonferenzen mit Kunden
- über andere Plattformen verkaufen
- Onlineshop vermehrt anbieten/nutzen
- Gutscheine anbieten
- Kontakt mit lokalen Radiosendern aufnehmen
- Google My Business nutzen (weitere Informationen > Kunden informieren)
- Verwandte Themengebiete suchen (weitere Informationen > Weitere Kanäle)
Fortsetzung folgt...
Beratung / Mögliche Maßnahmen
- Vermieter anschreiben, die sollen mithelfen und die Miete reduzieren.
- Mitarbeiter in Urlaub / Kurzurlaub schicken
- Andere Vertriebsformen suchen, aber Vorsicht vor übereilten Entscheidungen (z.B. Onlinerecht beachten, Textilverordnung etc. )
- Kurzarbeitergeld beantragen
- staatliche Hilfen und Überbrückungskredite in Anspruch nehmen
NEU: Mieterschutz
Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Dies gilt auch für kleine Läden. Bundesrat und Bundestag werden noch in dieser Woche über die Änderungen im Mieterschutzgesetz entscheiden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen anschließend.
Kurzarbeitergeld
- Ziel ist es, Beschäftigte vorübergehend weniger Stunden zu beschäftigen, um ihnen nicht kündigen zu müssen.
- Voraussetzungen: Es kann beantragt werden, wenn es vorübergehend ist und nicht vermeidbar. Dafür müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Brutto-Gehaltskürzungen von mehr als zehn Prozent in einem Monat betroffen sein. Allerdings muss das Unternehmen vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, dazu zählen zum Beispiel Urlaub, Überstundenabbau oder Homeoffice.
- Die Corona-bedingte Kurzarbeit gilt rückwirkend zum 1. März 2020
- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.
- Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie auch bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet.
Staatliche / Bundesstaatliche Hilfen
Es werden derzeit verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt. Seitens des Bundes und auch von jedem Bundesland selbst und der KfW.
Eine schnelle Übersicht mit Links zu den Stellen finden Sie hier:
Wir bleiben liqui.de
wir-bleiben-liqui.de bringt Licht ins Dunkel. Die Initiative hilft Ihnen von der Fördermittelfindung bis zur Vorbereitung der Unterlagen für Ihre Bank. Mit dieser Hilfe reduzieren Sie die Anzahl der Rückfragen im Austausch mit Ihrer Bank und den Behörden. Somit beschleunigen Sie die Auszahlung der Ihnen zustehenden Mittel.
Corona Hilfe für Unternehmen
Die Familienunternehmer e.V. informieren Sie über den möglichst aktuellen Stand von Hilfen der Bundesregierung. Hier finden Sie, wie Sie Hilfsanträge stellen können und bekommen weiterführende Informationen.
BVMW
Beim BVMW finden Sie Aktuelles zum Coronavirus - speziell aus den einzelnen Bundesländern.
Sofortmaßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeskabinett beschloss am Montag einen Nachtragshaushalt mit der Rekordsumme von 156 Milliarden Euro. Aktuelle Info (Stand 25. März) > Link.
- Zuschüsse für Klein- und Kleinstunternehmen
Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können Direkthilfen von 9.000 Euro erhalten beziehungsweise 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese werden komplett ausgezahlt und gelten für drei Monate. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betrieb oder der Selbständige vor dem 11. März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, das heißt, dass der Schaden als Folge der Coronakrise eingetreten ist. - Bundesrat und Bundestag werden noch in dieser Woche über die geplanten Zuschüsse entscheiden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen anschließend. Sobald die Maßnahmen beschlossen werden (vermutlich Woche 23.-29.März), erfolgen weitere Infos > wo die Soforthilfen beantragt werden können.
Übersicht nach Bundesland: LINK
KfW Angebote
- NEU: Sonderprogramm der KfW
Es gibt es die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen. Dieses Sonderkreditprogramm ist seit Montag, 23. März gültig. Die Kreditbedingungen wurden hierfür verbessert: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten von bis zu drei Millionen Euro sollen weitere Erleichterung schaffen. Unterstützung hierbei finden Sie bei Ihrer Hausbank.- Informationen zum Sonderkreditprogramm: zum Link
- Informationen zum Sonderkreditprogramm: zum Link
- KfW Kredite, Was ist das?
- KfW und Bundesministerium für Wirtschaft verweisen auch auf andere bestehende Förderungen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflicher können diese über Banken und Sparkassen beantragen, die KfW-Kredite anbieten. Für die gewerblichen Kredite stellt die KfW außerdem eine Info-Hotline zur Verfügung: 0800 539 9001.
- KfW und Bundesministerium für Wirtschaft verweisen auch auf andere bestehende Förderungen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflicher können diese über Banken und Sparkassen beantragen, die KfW-Kredite anbieten. Für die gewerblichen Kredite stellt die KfW außerdem eine Info-Hotline zur Verfügung: 0800 539 9001.
- Welche Arten von Förderungen an Einzelhändler bietet die KfW an?
- Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind. Die Zielgruppe sind Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Der maximale Jahresumsatz darf zehn Millionen Euro betragen.
- https://www.kfw.de
Förderbanken
- Welche Arten von Förderungen bieten landeseigene Förderbanken an?
- Je nach Bundesland unterscheiden sich die Förderungen, die bei Corona-Einschränkungen finanziell helfen können:
- Die Landesbank in Baden-Württemberg bietet zum Beispiel einen Liquiditätskredit an. Die Förderbank in Bayern bietet unter anderem Universalkredite, Akut-Kredite und Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler an. Eine Übersicht zu allen landeseigenen Förderbanken gibt es in der Förderdatenbank
- Förderdatenbank
- Einzelne Informationen zur Corona-Hilfe sind dann bei den Förderinstituten der Länder zu erfragen.
- Außerdem können Unternehmen mit Bürgschaften für Betriebsmittel unterstützt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden die Anträge von den Bürgschaftsbanken bearbeitet, danach sind länderübergreifende Förderinstitute zuständig, die auch in der oben erwähnten Förderdatenbank aufgelistet sind. Eine Anfrage für Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro können im Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Steuerliche Entlastungen
- Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Ausbreitung des Corona-Virus bieten Finanzämter verschiedene steuerliche Hilfsangebote an:
- Herabsetzung von Steuervorzahlungen – wie geht das?
- Normalerweise stehen am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2020 an. Zwar lassen sich diese Zahlungen nicht komplett aufheben, aber zumindest reduzieren. Dazu müssen Unternehmen beantragen, dass ihre Steuervorzahlungen an die gesunkenen Erträge für das Jahr 2020 angepasst werden. Im Antrag muss belegt werden, dass sich das zu versteuernde Einkommen durch Umsatzausfälle bereits vermindert hat oder noch vermindern wird. Bis die Finanzverwaltung darüber entscheidet, kann es dauern. In dieser Zeit bleibt die Zahlungsfrist des Steuerbetrags aber bestehen. Daher ist es sinnvoll, wenn Unternehmen noch einen „Antrag auf zinslose technische Stundung“ stellen. So müssen keine Zinsen auf den ursprünglichen Steuerbetrag gezahlt werden, bis der neue Steuerbetrag errechnet wurde. Eine Übersicht darüber bietet die IHK in Köln: https://www.ihk-koeln.de
Stundung von Steuern – wie geht das?
- Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. In schwierigen wirtschaftlichen Lagen können die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer aufgeschoben werden. Im besten Fall können Sie die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sogar komplett aussetzen. Bisher gibt es noch keine bundesweiten Regelungen. Deshalb gilt aktuell: Die Finanzämter können in Teilen oder komplett auf die üblichen Stundungszinsen verzichten. Diese betragen 0,5 Prozent pro Monat. Das Unternehmen muss dafür belegen, dass es durch die Pandemie nicht mehr fähig ist Zahlungen zu begleichen.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Wann kann ich eine Stundung beantragen?
- Eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich, wenn Sie oder Ihr Unternehmen sonst in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würden. Ausgenommen sind Unternehmen, deren Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind. Weitere Bedingungen hat die IHK in München zusammengefasst.
- Wo reiche ich die Anträge zur Stundung ein?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse. Sie entscheidet über die Anträge im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Stundung abzuklären.
VENO hilft
Sollten Sie als unser Fachhandelspartner von den Corona-Auswirkungen wirtschaftlich besonders stark betroffen sein: Man kann über alles reden.
Zudem arbeiten wir stetig an Hilfsmaßnahmen und "Infoboards" für den Fachhandel. Schauen Sie dazu die gesammelten Infos, verfolgen Sie gerne unsere Sozialen Kanäle und geben Sie uns weiterhin ihr Feedback.